Einladung zur Jahreshauptversammlung der ISG Severinstrasse e.V. am 28.11.2018

ISG Severinstrasse e.V. · Kartäuserhof 50 · 50678 Köln

An die Mitglieder der ISG

Köln, den 01.11.2018

Einladung zur Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstrasse e.V.

am Mittwoch, den 28. November 2018 um 19:30 Uhr Severinstorburg, Severinstrasse, 50678 Köln

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Wahl eines Protokollführers
  3. Wahl eines Wahlleiters
  4. Rückblick 1. Jahr ISG Severinstrasse 2018 und Vorstellung der Leitungsgruppe
  5. Kurzübersicht Finanzstatus 2018
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Satzungsänderung
  8. Wahl des neuen Vorstandes
  9. Wahl der Kassenprüfer
  10. Vorstellung Plan 2018/2019
  11. Verschiedenes

Der Vorschlag zur Satzungsänderung befindet sich im Anhang auf Seite 3 dieses Schreibens.

Ergänzungen zur Tagesordnung teilen Sie uns bitte schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung mit (per Post oder e-mail).

Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle nicht täglich besetzt ist.

Da die Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung die wichtigste Zusammenkunft der Immobilien- und Standortgemeinschaft ist und wir auf dieser Versammlung Themen besprechen, welche die Belange aller angehen, bitten wir um zahlreiches Erscheinen.

Des Weiteren sollten Sie die Mitgliederversammlung als „Kommunikationsplattform“ nutzen, wo man bei einem leckeren Kölsch auch mal seinen „Nachbarn“ kennenlernen kann.

Anliegend finden Sie auch noch einmal das Beitrittsformular für diejenigen, die dies noch nicht ausgefüllt haben.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Severinsviertel

 

Dr. Thorsten Fröhlich                                      Christian Berger

Vorstandsvorsitzender ISG                            Vorstand

Vorschlag Änderung der Satzung der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstrasse e.V. vom 31.01.2017

 

Bisherige Fassung:

§8

Vorstand

  1. Mitglieder des Vorstands

Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und wird aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Zu Vorstandsmitgliedern können Vereinsmitglieder oder deren bevollmächtigte Personen gewählt werden. Die IG Severinsviertel e.V. benennt einen Vertreter als Mitglied des Vorstands.

Neue Fassung:

§8

Vorstand

  1. Mitglieder des Vorstands

Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens zwölf Mitgliedern und wird aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Zu Vorstandsmitgliedern können Vereinsmitglieder oder deren bevollmächtigte Personen gewählt werden. Die IG Severinsviertel e.V. benennt einen Vertreter als Mitglied des Vorstands.

Einladungschreiben als PDF 

Beitrittserkärung als PDF

01_Einladung JHV ISG 20181105
Betrittserklärung ISG 2018