Verwaltung legt dem Rat Beschlussvorlage für den Erlass einer Satzung vor

 

Dienstag, 5. September 2017, 13:34 Uhr

Verwaltung legt dem Rat Beschlussvorlage für den Erlass einer Satzung vor

Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Köln zu seiner nächsten Sitzung am 28. September 2017 eine Vorlage vor, mit der die Satzung für die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Severinstraße in der Kölner Innenstadt beschlossen werden soll. Es wäre die erste Immobilien- und Standortgemeinschaft auf Kölner Stadtgebiet.

Im Herbst 2016 hatte eine Initiative aus Immobilienbesitzern, Händlern und Gewerbetreibenden aus der Severinstraße bei der Stadt beantragt, eine entsprechende Satzung  zu erlassen. Sie macht es engagierten Akteuren aus dem Quartier möglich, in privater Verantwortung und in Ergänzung zu den Aufgaben der Gemeinde standortbezogene Maßnahmen durchzuführen.

Zur Aufwertung der Severinstraße sind 13 verschiedene Projekte geplant, die innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt werden sollen. Hierzu zählen beispielsweise die Anstellung eines Quartiershausmeisters, der sich unter anderem um Sauberkeit und Ordnung kümmert, die Installation einer neuen Weihnachtsbeleuchtung und eine Begrünung der Severinstraße. Ziel der Initiatoren ist es, die beliebte Einkaufsstraße so zu stärken, dass sie auch weiterhin als Mittelpunkt des Severinsviertels gilt und auch weit über das Veedel hinaus wahrgenommen wird.

Der Satzungsbeschluss ist notwendig, damit die Stadt Köln bei den im Satzungsgebiet gelegenen Immobilienbesitzern Abgaben erheben kann, die zweckgebunden zur Finanzierung der Maßnahmen an die Initiative weitergeleitet werden.

Der Rat der Stadt Köln beschloss am 14. Februar 2017 einstimmig die Einleitung des Satzungsverfahrens. Anschließend unterrichtete die Stadt die über 400 Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der im Gebiet gelegenen Gebäude und Grundstücke über das Vorhaben. Diese hatten entsprechend des „Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)“ innerhalb eines Monats die Möglichkeit, Widerspruch gegen den beabsichtigten Satzungserlass einzulegen. Nehmen mehr als ein Drittel der Personen oder die Eigentümer von einem Drittel der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücksflächen ihr Widerspruchsrecht in Anspruch, darf die Satzung nicht erlassen werden. In der Severinstraße haben mit rund 23 Prozent der Widerspruchberechtigten deutlich weniger Eigentümerinnen und Eigentümer von diesem Recht Gebrauch gemacht. Sowohl die Mehrheit der Immobilienbesitzer als auch verschiedene Interessenverbände begrüßten die Initiative zur Aufwertung des Quartiers. Vergleichbare Initiativen, die zur Gründung von gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaften geführt haben, gab es bereits in Bergisch Gladbach und Wuppertal.

Franz-Josef Höing, städtischer Beigeordneter für Stadtentwicklung, Planen und Bauen:

Nach einem fachlich fundierten und hoch motivierten Beteiligungsprozess steht nun die erste Kölner Immobilien- und Standortgemeinschaft in den Startlöchern. Ich freue mich sehr, dass wir dem Rat nun die Satzung zur Beschlussfassung vorlegen können. Die ISG Severinstraße kann Vorbild sein für ein weiteres  Engagement von Haus- und Grundstückseigentümern, Händlern und Gewerbetreibenden nicht nur in der Severinstraße, sondern im gesamten Stadtgebiet.

Brigitte Scholz, Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, ergänzt:

Der große Zuspruch zeigt, dass sich die Immobilienbesitzer in der Severinstraße stark mit ihrem Veedel identifizieren und sich aktiv in die Entwicklung ihrer Straße einbringen wollen. Von Seiten der Stadt unterstützen wir die engagierten Akteure in den Quartieren gerne.

Eine weitere Voraussetzung für den Satzungserlass ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, der die sachgemäße Verwendung der Mittel durch die Immobilien- und Standortgemeinschaft sicherstellt. Dieser wurde bereits durch Oberbürgermeisterin Henriette Reker, den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Franz-Josef Höing, und den Vorstand der Immobilien- und Standortgemeinschaft, Dr. Thorsten Fröhlich und Marion Poschen, unterzeichnet.

Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Jürgen Müllenberg