Corona-Pandemie: Unterstützung für Immobilienbesitzer

Angesichts des aktuellen Ausnahmezustands im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stellen sich für Sie als private und/oder gewerbliche Vermieter Fragen sowohl im Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht und Pachtrecht als auch bezüglich finanzieller oder steuerlicher Hilfen. Wir als Immobilien- und Standortgemeinschaft dürfen Ihnen zwar weder rechtliche noch steuerliche Ratschläge erteilen, erlauben uns aber einige Tipps, mit deren Hilfe sich viele Ihrer Fragen beantworten lassen.

Die am 1. April in Kraft getretenen und für Sie relevanten Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch betreffen die vertragsrechtlichen Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Art 240). Damit strebt der Gesetzgeber den Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern an. Die Mieter sollen durch die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit vor dem Verlust ihrer Wohnung bzw. ihrer Betriebsstätte geschützt werden. Die Vermieter sollen vor dem Verlust ihrer Mieteinnahmen geschützt werden, indem den Mietern ausdrücklich kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht und sie weiterhin nach den allgemeinen Grundsätzen zur fristgerechten Zahlung der Miete verpflichtet sind. Das Gesetz wird flankiert durch eine Vielzahl von finanziellen Unterstützungen, die sowohl von Wohnraummietern als auch von gewerblichen Mietern beantragt werden können. Diese staatlichen Unterstützungen dienen unter anderem dazu, den weiterhin fälligen Mietzahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

Für die Beantwortung individueller Fragestellungen empfehlen wir folgende Links:

Über

Dieses kleine Virus verursacht großen Informationsbedarf

www.land.nrw/corona

sind alle Entscheidungen der NRW-Landesregierung, die Erlasse und ihre Hintergründe abrufbar.

https://soforthilfe-corona.nrw.de

…ist die ausschließlich zu nutzende offizielle Internetseite für die Zahlung von Soforthilfen an Kleinunternehmen und Selbstständige

www.finanzverwaltung.nrw.de/Steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

Hier finden Sie Formular im PDF-Format zum Download, u.a.

  • Antrag auf Steuererleichterungen
  • Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
  • Antrag auf Fristverlängerung und Erlass
  • Anleitung zur Beantragung von Fristverlängerungen und Erlass von Verspätungszuschlägen

 

Dieser Link richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Seit dem 15.04. (nach Genehmigung der EU-Kommission) können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit beantragen.

Außerdem hilfreich sind

www.ihk-nrw.de/beitrag/informationen-hilfsangebote-ihks-nrw-coronavirus

https://ratgeber.immowelt.de/a/wie-mieter-und-vermieter-mit-dem-coronavirus-umgehen-sollten.html

https://www.ihk-koeln.de/Hinweise_und_Links_zum_Corona_Virus_fuer_Unternehmen.AxCMS 

www.koelner-hug.de/der-verein/aktuelles-service/aktuell/details/news/gesetz-mildert-corona-folgen

Telefonisch wenden können Sie sich an die

Corona-Hotline: 0221-1640-4444
Service-Center IHK Köln: 0221-1640-1300
Mo. – Do. 8:00 – 17:00 Uhr, Fr. 8:00 – 16:00 Uhr