…gibt es das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften. Lesen Sie in Ruhe nach – und für alle Fragen stehen Ihnen die Mitglieder unseres Vorstandes gerne zur Verfügung!
Wir möchten Sie an dieser Stelle auch darüber informieren, dass die Satzung der ISG Severinstraße antragsgemäß im November 2020 ausgelaufen ist. Hierzu weisen wir sie auch auf die Informationen durch die Stadt Köln hin.
Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)
Vom 10. Juni 2008 (Fn 1)
§ 1 (Fn 2) Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft
§ 1
Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft
(1) Unbeschadet sonstiger Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde auf Antrag einer privaten Initiative (Immobilien- und Standortgemeinschaft) durch Satzung Gebiete festlegen, in denen durch eine Immobilien- und Standortgemeinschaft in privater Verantwortung und in Ergänzung zu den Aufgaben der Gemeinde standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage eines mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmten Konzepts der Stärkung oder Entwicklung von Bereichen der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen dienen.
(2) Auf Erlass der Satzung besteht kein Rechtsanspruch.
Vollständiges Gesetz:
Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften