Pressemitteilung der Stadt Köln vom 1. März .2017
Severinstraße: Eigentümer erhalten Schreiben mit Informationen zum Maßnahmenplan
Die Weichen sind gestellt: In seiner Sitzung am 14. Februar 2017 hat der Rat der Stadt Köln einstimmig beschlossen, ein Satzungsverfahren zur Gründung einer gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) in der Severinstraße einzuleiten. Ziel der Initiatoren ist es, die beliebte Einkaufsstraße zu stärken, damit sie auch weiterhin als Mittelpunkt des Severinsviertels weit über das Veedel hinausstrahlt. Die Umsetzung des zunächst für die Dauer von drei Jahren angelegten Projekts soll im Sommer beginnen. Um größtmögliche Transparenz und Akzeptanz zu erreichen, informiert der Verein ISG Severinstraße e.V. nun erneut Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über das Vorhaben und die geplanten Maßnahmen.
Die Stadt Köln wird als nächsten Schritt alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigen über die Einleitung des Satzungsverfahrens und über die genaue Höhe der zu leistenden Abgabe in Kenntnis setzen und anhören. Sie erhalten in den kommenden Wochen ein Schreiben mit Informationen zum Maßnahmenplan, zu den Kosten, zur Abgabehöhe und zum weiteren Verfahrensverlauf. Die Höhe der zu leistenden Abgabe bemisst sich dabei am Einheitswert der Immobilie, der auch der Berechnung der Grundsteuer zugrunde liegt.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigen haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Schreibens Widerspruch bei der Stadt Köln gegen die beabsichtigte Satzung einzulegen. Sollten mehr als ein Drittel der Widerspruchsberechtigten oder die Widerspruchsberechtigten von mehr als einem Drittel der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücksflächen mit dem Verfahren nicht einverstanden sein, darf die Satzung nicht erlassen werden. Das würde bedeuten, dass die gesetzliche Immobilien- und Standortgemeinschaft nicht eingerichtet werden darf und die vorgesehenen Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers nicht realisiert werden können.
Wer ist Antragsteller?
Der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. Weitere Informationen zum Verein und den Maßnahmen im Internet.
Weitere Informationen zum Verein und den Maßnahmen
Was ist im Rahmen der ISG die Rolle der Stadt?
Die Stadt hat die Antragsunterlagen geprüft und leitet nun das Satzungsverfahren ein. Im nächsten Schritt werden die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigen informiert und angehört. Wenn durch das Quorum die Einrichtung der ISG bestätigt wird, nimmt die Stadt über einen gesonderten Abgabebescheid die ISG-Abgabe ein, die als öffentliche Last auf den Grundstücken liegt, und leitet diese zweckgebunden an den Verein ISG Severinstraße e.V. weiter. Sie kontrolliert jährlich die ordnungsgemäße Mittelverwendung und zahlt nicht verwendete Mittel nach Ablauf der ISG an die Abgabepflichtigen zurück.
Wie lange läuft das Projekt?
Nach drei Jahren endet das Projekt und die Satzung tritt außer Kraft. Das Gesetz lässt zu, das Satzungsverfahren erneut durchzuführen, um das Projekt zu verlängern.
Welche Kosten kommen auf die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigen zu?
Der Hebesatz für die Abgabe berechnet sich aus den Kosten aller Maßnahmen der ISG über den gesamten Projektzeitraum von drei Jahren geteilt durch die Summe aller Einheitswerte der Immobilien im ISG-Gebiet. Der Einheitswert ist ein Wert für unbebaute und bebaute Grundstücke, der in einem gesetzlich geregelten, standardisierten Verfahren festgestellt wird und für Steuern, Gebühren und Beiträge als Bemessungsgrundlage dient.
Kann die ISG-Abgabe auf Mieter umgelegt werden?
Die ISG-Abgabe ruht auf den Grundstücken als öffentliche Last. Diese können prinzipiell an Mieter weitergegeben werden. Für die Frage der Umlagefähigkeit im konkreten Einzelfall kommt es maßgeblich auf die Ausgestaltung des individuellen Mietvertrags an.
Wie werden die ISG-Kosten im Rahmen von Vermietung und Verpachtung steuerlich behandelt? Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit einem Grundstück tätigt, können dem privaten Bereich zuzurechnen sein oder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Vermietet der Eigentümer das Grundstück oder darauf befindliche Wohn- oder Gewerbeeinheiten an Dritte, erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sodass die ISG-Abgabe als Werbungskosten bei diesen Einkünften abzugsfähig ist. Nutzt der Eigentümer das Grundstück eigenbetrieblich, erzielt er Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. In diesem Fall kann er die Abgabe als Betriebsausgabe bei den jeweiligen Einkünften absetzen.
Gab es in Nordrhein-Westfalen vergleichbare Initiativen?
Vergleichbare Initiativen, die zur Gründung von gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaften geführt haben, gab es basierend auf dem nordrhein-westfälischen Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) bereits in Bergisch Gladbach und Neuss.
Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Wotzlaw