Rat entscheidet über erste gesetzliche Immobilien- und Standortgemeinschaft in Köln

Pressemitteilung der Stadt Köln Montag, 23. Januar 2017, 15:11 Uhr

Link zum Ratsinfomationssystem : Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „Severinstraße, Köln“

Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „Severinstraße, Köln“

Aufschwung für die Severinstraße – Stadt Köln (Link zur Stadt Köln Webseite)

Die Severinstraße durchlebte in der Vergangenheit aufgrund des U-Bahn-Baus und des Einsturzes des Stadtarchivs eine schwierige Phase. Nun soll sie einen neuen Aufschwung erleben. Dabei will die neu gegründete Interessen- und Standortgemeinschaft (ISG) Severinstraße in enger Abstimmung mit der Stadt Köln Maßnahmen zur weiteren Belebung und Attraktivierung der Straße planen und umsetzen.

Nachdem die Stadt Köln städtebauliche Missstände beseitigt hat, präsentiert sich die Severinstraße inzwischen in einem modernen Erscheinungsbild. Um sie weiter aufzuwerten und als lebendige Geschäftsstraße zu erhalten, haben sich Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, Händlerinnen und Händler sowie engagierte Anwohnerinnen und Anwohner im Quartier zusammengeschlossen und als Ergänzung zur Interessengemeinschaft Severinsviertel den Verein ISG Severinstraße e.V. gegründet.

Basierend darauf hat die Initiative bei der Stadt Köln den Antrag auf Erlass einer Satzung zur Gründung einer gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaft gestellt. Bereits im Vorfeld dieser Antragstellung hat die Verwaltung die Initiative organisatorisch und finanziell unterstützt, nun legt sie dem Stadtrat eine Vorlage zur Entscheidung vor. Nach Beschlussfassung des Rates startet damit das Satzungsverfahren.

Das Gebiet der ISG Severinstraße umfasst ein Areal, das sich hauptsächlich linear entlang der Severinstraße zwischen der Severinstorburg im Süden und der Brücke über die B 55 (Zubringer zur Severinsbrücke) im Norden erstreckt. Abweichend vom linearen Verlauf werden der Karl-Berbuer-Platz, der Severinskirchplatz, das Hirschgässchen und der angrenzende Platz An der Eiche in das ISG-Gebiet aufgenommen.

Unter Mitarbeit verschiedener Akteure und unter Beteiligung der Öffentlichkeit wurde ein Maßnahmenplan erarbeitet, der dem gesamten Viertel zugutekommen soll. Der Maßnahmenplan sieht unter anderem vor, dass Hauseigentümer eine kostenlose Immobilienberatung bekommen, eine neue Weihnachtsbeleuchtung angeschafft wird und ein Veedelshausmeister eingestellt wird, der kleinere Verunreinigungen sofort beseitigt und Kontakt zu städtischen Stellen hält. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Begrünung und Profilierung der Severinstraße geplant, zum Beispiel die hervorhebende Beleuchtung der Eingangstore im Norden und Süden sowie besonderer Gebäude entlang der Straße. Nicht zuletzt sind eine Marketingkampagne „Shoppen im Severinsviertel“, ein Bücher- oder Designflohmarkt auf dem Platz An der Eiche, „Kaffee un Kooche“ auf dem Karl-Berbuer-Platz oder ein musikalischer Mittag auf dem Severinskirchplatz im Gespräch.

Zur Umsetzung dieser Ziele und damit als Laufzeit für die ISG „Severinstraße“ ist ein Zeitraum von drei Jahren mit einem gesamten Kostenvolumen von rund 300.000 Euro vorgesehen. Um diese Projekte umsetzen zu können, ist eine finanzielle Beteiligung aller Eigentümerinnen und Eigentümer und Erbbauberechtigen im parzellenscharf abgegrenzten ISG-Gebiet erforderlich. Dies lässt in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG) zu.

Die ISG Severinstraße wird die erste gesetzliche Immobilien- und Standortgemeinschaft auf Kölner Stadtgebiet sein, nachdem im Jahr 2013 eine ähnliche Initiative auf der Kalker Hauptstraße knapp an den damals noch geltenden strengeren Widerspruchsquoten gescheitert ist. Die gesetzliche ISG kommt nur zustande, wenn sich nicht mehr als ein Drittel der Eigentümerinnen und Eigentümer gegen eine solche Gemeinschaft aussprechen. Die finanzielle Belastung der Eigentümerinnen und Eigentümer bemisst sich am sogenannten Einheitswert, der auch der Berechnung der Grundsteuer zugrunde gelegt wird. Beträgt dieser zum Beispiel 20.000 Euro, ist ein jährlicher Beitrag zur ISG in Höhe von 100 Euro zu leisten.

Stadtentwicklungsdezernent Franz-Josef Höing betont:

Ich freue mich über das Engagement der Akteurinnen und Akteure im Quartier, denen ich herzlich danken möchte. Ich bin überzeugt, dass die Arbeit der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße dem ganzen Viertel zugutekommt. Eine erfolgreiche ISG Severinstraße kann somit Vorbild für weitere Immobilien- und Standortgemeinschaften nicht nur im näheren Umfeld, sondern im gesamten Stadtgebiet sein.

Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Simone Winkelhog